Mitgliedschaft

Mitglieder des Vereins können natürliche und juristische Personen werden, die bereit sind, die Versicherungs- und Finanzmathematik zu fördern.

Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft

Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand auf Antrag. Der Vorstand kann die Aufnahme ohne Angaben von Gründen ablehnen. Die Mitgliedschaft beginnt frühestens mit dem Eingang des ersten Mitgliedsbeitrages. Die Mitgliedschaft endet durch:

  1. Austritt. Er ist nur zum Schluss eines laufenden Geschäftsjahres durch Kündigung zulässig und muss spätestens drei Monate vorher schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

  2. Ableben des persönlichen oder Auflösung des juristischen Mitgliedes.

  3. Ausschluss. Er kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Der Vorstand entscheidet nach Anhörung des Mitgliedes. Der Ausschlussbeschluss ist dem Mitglied mit Begründung zuzustellen. Gegen den Beschluss kann das Mitglied binnen vier Wochen die Mitgliederversammlung anrufen, die endgültig entscheidet.

Beitrag

Jedes Mitglied bestimmt den von ihm zu entrichtenden Beitrag selbst. Der Mindestjahresbeitrag beträgt für persönliche Mitglieder 120,00 Euro, für studentische Mitglieder 35,00 Euro. Für juristische Mitglieder beträgt der jährliche Beitrag 100,00 Euro je angefangene 1 Mio. Beitragsumsatz des Vorjahres, mindestens 200,00 Euro, maximal jedoch 2.500,00 Euro. Für Banken ist der Mindestbeitrag 1.000,00 Euro bei bis zu 100 Mitarbeitern und 2.500,00 Euro bei über 100 Mitarbeitern. Für sonstige juristische Mitglieder ist der Mindestbeitrag 200,00 Euro bei bis zu 100 Mitarbeitern und 2.500,00 Euro bei über 100 Mitarbeitern.

Werden Sie Mitglied

Das Anmeldeformular zur Mitgliedschaft können Sie als PDF runterladen.

Anhang Größe
vfvf-Mitgliedsantrag_2021.pdf 87.04 KB